
Geld hat man (Sprichwort, nicht meine Erfindung).
Es kursieren so viele Gerüchte über Anwaltskosten: Von "ein Anwalt ist so teuer" (stimmt nicht) bis "Ich hab' nur 'ne Frage. Das ist doch kostenlos" (stimmt meistens auch nicht).
Eine Erstberatung ist ein erstes Gespräch mit einer Ersteinschätzung. Für die
Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Sache reicht es häufig nicht aus.

Wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können
Für außergerichtliche Verfahren gibt es Beratungshilfe – diese beantragen Sie beim Amtsgericht, bevor Sie zum Anwalt gehen. In NRW können Sie Termine online
buchen.
Im Klageverfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die Formulare finden Sie auf der Website der Justiz NRW.
Auch mit Rechtsschutzversicherung: Klären Sie bitte vorher, ob Ihr Fall gedeckt ist.
Die nötigen Antragsformulare finden Sie hier.
Und sonst?
Im Sozialrecht fallen in der Regel keine Gerichtskosten an. Behörden treten meist ohne Anwalt auf.
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
außergerichtlich je nach Aufwand,
gerichtlich meist zwischen 920 € und 1.500 € pro Instanz.
Rechtsanwältin Marianne Schörnig - Fachanwältin für Sozialrecht - Aplerbecker Str. 6, 40472 Düsseldorf
Tel: 0211 - 654 98 72, eMail: [email protected]