Die Kosten

Paragraph und Geldscheine
Kosten im Rechtswesen

Über Geld redet man nicht ...

 

Geld hat man (Sprichwort, nicht meine Erfindung).

Es kursieren so viele Gerüchte über Anwaltskosten: Von "ein Anwalt ist so teuer" (stimmt nicht) bis "Ich hab' nur 'ne Frage. Das ist doch kostenlos" (stimmt meistens auch nicht).

Eine Erstberatung ist ein erstes Gespräch mit einer Ersteinschätzung. Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Sache reicht es häufig nicht aus.

Leeres Formular für Prozeßkosten-/Beratungshilfe und Kugelschreiber
Prozeßkostenhilfe

Wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können

Für außergerichtliche Verfahren gibt es Beratungshilfe – diese beantragen Sie beim Amtsgericht, bevor Sie zum Anwalt gehen. In NRW können Sie Termine online buchen.
Im Klageverfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die Formulare finden Sie auf der Website der Justiz NRW.
Auch mit Rechtsschutzversicherung: Klären Sie bitte vorher, ob Ihr Fall gedeckt ist.


Die nötigen Antragsformulare finden Sie hier.

Und sonst?

Im Sozialrecht fallen in der Regel keine Gerichtskosten an. Behörden treten meist ohne Anwalt auf.
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
außergerichtlich je nach Aufwand,
gerichtlich meist zwischen 920 € und 1.500 € pro Instanz.